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Rauchmelder warnen Menschen bei einem Feuer und helfen damit Leben zu retten. Jedes Jahr erliegen etwa 400 Menschen den Folgen eines Brandes. Die Zahl der Brandopfer mit Langzeitfolgen beläuft sich jährlich auf insgesamt 4.000 Personen. Die Brandschäden in Deutschlands Privathaushalten betragen insgesamt mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr. Dabei ist, wie häufig angenommen, gar nicht unbedingt Fahrlässigkeit die Hauptursache.

Schutz vor Brandrauch durch einen Rauchmelder

Am häufigsten entsteht ein Brand durch technische Defekte. Tödlich ist dabei allerdings nicht unbedingt das Feuer selbst, sondern vielmehr der Rauch. Es reichen bereits drei Atemzüge des hochgiftigen Brandrauchs um eine tödliche Wirkung zu erzeugen. Ein Rauchmelder mit einem akustischen Alarm hilft allerding nur Menschen, die ausreichend gut hören. Gehörlose und Schwerhörige haben bei solch einem herkömmlichen Rauchmelder häufig das Nachsehen und begeben sich in Lebensgefahr. Für Abhilfe sorgen spezielle Rauchmelder für Gehörlose und Hörgeschädigte.

Rauchmelder mit Lichtreiz und Vibration

Menschen mit einer Hörminderung nehmen den Alarmklang eines klassischen Rauchmelders oftmals gar nicht wahr. Deshalb hat ein gewöhnlicher Rauchmelder in solchen Fällen wenig Nutzen. Stattdessen gibt es Funkrauchmelder, die intensive Lichtblitze aussenden. Diese werden selbst dann von der Netzhaut wahrgenommen, wenn die Augen geschlossen sind. Durch den visuellen Reiz wird die Chance, dass Schwerhörige und Gehörlose aufwachen deutlich erhöht. Ein anderes System funktioniert ebenfalls via Funk und nutzt für den Alarm Vibrationen. Es ist beispielsweise in Form eines Kissens erhältlich und kann bequem unter dem eigenen Kopfkissen platziert werden. Rauchmelder, die sowohl Lichtreize, als auch ein Vibrationskissen verwenden, sind allgemein der effektivste Schutz bei einem Brand.


Rauchmelder für Gehörlose
Ein akustischer Alarm hilft nur jenen, die auch ausreichend gut hören.

Klassische Rauchmelder mit welcher Frequenz?

Bei Gehörlosen ist ein Rauchmelder mit Lichtreizen und Vibrationen die sinnvollste Variante. Bis zu einer mittelgradigen Schwerhörigkeit sind allerdings auch klassische Rauchmelder mit klanglichem Alarm geeignet. Jedoch sollte auf den Frequenzbereich geachtet werden, in dem die Alarmgeräusche ausgesendet werden. Viele Rauchmelder verwenden eine Frequenz zwischen 3.000 und 4.000 Hertz. Das Problem dabei ist, dass solch hohe Frequenzen sich vor allem bei Personen eignen, die gut hören und zudem wach sind. Australische Forscher der Victoria University in Melbourne haben nachgewiesen, dass Rauchmelder, die niedrige Frequenzen verwenden, mehr Leben retten. Während Rauchmelder mit hohen Frequenzen eine Erfolgsquote von 44% aufwiesen, beträgt sie bei Rauchmeldern mit niedriger Frequenz bis zu 90%. Um Menschen mit Hörminderung zu wecken, eignet sich am ehesten ein Frequenzbereich zwischen 400 und 520 Hertz. Zudem ist es förderlich, wenn der Alarm auf Reintöne verzichtet und stattdessen schiefe verwendet werden. Warum Menschen von schiefen Tönen eher aufwachen, ist noch nicht genau erforscht. Eine Vermutung gründet auf der Tatsache, dass schiefe Töne von verschiedenen Frequenzen erzeugt werden, die unterschiedliche Bereiche der Hörschnecke (Cochlea) ansprechen.

Rauchmelderpflicht und Krankenkassenzuschuss

Ob ein Rauchmelder in einem deutschen Haushalt Pflicht ist, wird durch die jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer festgelegt. Bis auf die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Sachsen besteht bei Neubauten und umfangreichen Umbauten die Pflicht diese mit Rauchmeldern auszustatten. In Berlin gilt diese Rauchmelderpflicht ab dem Jahr 2016, bereits bestehende Wohnungen müssen bis zum Jahr 2020 entsprechend angepasst werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt seit dem Jahr 2012 auch dem Parlament in Brandenburg vor. Geplant ist die Einführung der Rauchmelderpflicht in 2014. Einen genauen Termin gibt es allerding noch nicht. Einzig das Bundesland Sachsen bildet hier eine Ausnahme, hier ist bisher keine Rauchmelderpflicht vorgesehen. Eine positive Nachricht gibt es aber bei den Zuschüssen von Krankenkassen. Seit Juni 2014 müssen Krankenkassen vertragsärztlich verschriebene Rauchmelder für Hörgeschädigte bezahlen. Dies ging aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor.


Rauchmelder für Gehörlose
Seit Juni 2014 kommen Krankenkassen für Gehörlosen-Rauchmelder vollständig auf – so können Sie sparen!

Hörgeräte mit dem Rauchmelder abstimmen lassen

Für Träger von Hörgeräten mit einer leicht- bis mittelgradigen Schwerhörigkeit kann auch ein herkömmlicher Rauchmelder mit einem akustischen Alarm ausreichend sein. Wichtig dabei ist, dass die Hörgeräte vom Akustiker richtig eingestellt werden. Achten Sie beim Kauf des Rauchmelders darauf, dass er eine Mindestlautstärke von 85 Dezibel besitzt. Das entspricht in etwa der Lautstärke eines Presslufthammers oder fahrenden Lastwagens. Viele Hörsysyteme besitzen die Funktion, dass plötzlich auftretender Krach, wie zum Beispiel herunterfallendes Geschirr oder eine zuknallende Tür in ihrer Lautstärke unterdrückt werden. Damit das akustische Alarmsignal des Rauchmelders nicht unterdrückt wird, sollte das Problem mit dem Hörgeräteakustiker besprochen werden. Dieser kann durch die Anpassung dafür sorgen, dass lediglich die Höhen des Signals abgeschnitten werden, der eigentliche Alarm aber hörbar bleibt.