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Das Hörgerät kommt nicht ohne eine verlässliche Batterie aus. Um die Qualität der Sprachübertragung optimal zu gewährleisten, benötigt das Hörgerät spezielle Hörgerätebatterien.
Bei der Hörgerätebatterie handelt es sich um eine speziell auf die Anforderungen der Hörgeräte ausgerichtete Batterie. Üblicherweise werden die Hörgerätebatterien in der Bauform von Knopfzellen angeboten. Aus diesem Grund zählen sie zu der Kategorie der Microbatterien. Heute sind moderne Hörgeräte in der Regel mit nicht wiederaufladbaren Zink-Luft-Batterien ausgestattet. Daher tragen diese Modelle die herstellerspezifische Bezeichnung “ZA” (Zinc-Air) oder “ZL” (Zink-Luft).
Zink-Luft-Batterien besitzen eine sehr hohe Energiedichte, die sich für einen hohen Leistungsbedarf eignet. Durch die hohe Energiedichte der Hörgerätebatterien bleibt die Spannung auch bei sehr hohen Strömen bis zum Zeitpunkt der Entladung relativ konstant (so genannte “Flat-Discharge Curve”). Das frühzeitige Austrocknen und der vorzeitige Zutritt von Luft führt bei einer Batterie zu Verlusten an der Kapazität. Um diesen negativen Effekt zu verhindern, werden die Luftlöcher am jeweiligen Pluspol der Zink-Luft-Batterien mit einer speziellen Schutzfolie verklebt. Vor Ingebrauchnahme und dem Einlegen der Hörgerätebatterien in das jeweilige Hörgerät sind diese Schutzfolien zu entfernen. Je nach Hersteller und Typ der Hörgerätebatterien beginnen diese bereits nach einigen Sekunden, Strom an das Hörgerät abzugeben, was eine zeitnahe Aktivierung ermöglicht. Mit aufgebrachter Schutzfolie weisen Zink-Luft-Batterien eine durchschnittliche Selbstentladung von ca. 3 Prozent im Jahr auf. Die ZL-Batterien sind aus diesem Grund begrenzt lagerfähig und sollten so schnell wie möglich ihren Einsatz finden. In früheren Zeiten wurden in Hörgeräte überwiegend Quecksilberoxid-Zink-Batterien eingesetzt. Die heutigen ZL-Batterien bieten lediglich einen Quecksilberanteil von 1-3 Prozent.
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Heute bietet der Markt auch wiederaufladbare Hörgerätebatterien (Akkus). Bei dieser Variante handelt es sich um eine Knopfzelle, die mit Nickel-Metallhybrid-Akkumulatoren ausgestattet ist. Da der Trend jedoch zu immer kleineren Hörgeräten neigt, werden diese Akkus relativ selten genutzt, da sie oftmals bereits nach kurzer Tragedauer wieder aufzuladen sind.
Hörgerätebatterien werden nach Größen unterschieden. Durch eine Nummer (Type) und ein Farbschema werden die einzelnen Varianten kodiert. Aus diesem Grund haben die Schutzfolien unterschiedliche Farben und die meisten Hersteller folgen diesem festgelegten Farbschema. Zudem zeigt die Verpackung die entsprechende Farbmarkierung. Das “American National Standards Institute” (ANSI) und die “International Electronical Commission” (IEC) geben die Normen für die Bezeichnungen vor. Daneben existieren noch weitere genormte Bezeichnungen für ZL-Batterien einer Baugröße. Zu den derzeit gängigsten Größen zählen die Typen “13 (orange)”, “10 (gelb)” und “312 (braun)”. Durch die voranschreitende Verkleinerung der Hörgeräte kommen vermehrt HdO-Geräte (“Hinter dem Ohr”) zum Einsatz. Bei diesen Geräten ist der “Type 675 (blau)” die gängigste Größe, die neben den Hörgeräten auch bei Cochleaimplantaten eingesetzt wird. Bei besonders kleinen CiC-Geräten (completely in the canal: im Gehörgang komplett verschwindend) und ITC-Geräten (in the canal: im Gehörgang) kommt der “Type 5 (rot)” zum Einsatz.
Bei Hörgeräten liegt die Spannung bei 1,4 Volt. Geht man davon aus, dass die Hörgerätebatterien bei einer mittleren Tragedauer durchschnittlich 16 Stunden täglich im Einsatz sind, reicht eine Batterie der Größe 10 ca. fünf Tage. Die Batteriegröße 312 hält ca. 6 Tage, während die Batteriegröße 13 durchschnittlich acht Tage durchhält. Hierbei handelt es sich allerdings nur um Richtwerte und es ist vom individuellen Nutzungs,- und Bedürfnissverhalten des Trägers abhängig, wie lange die Lebensdauer der Hörgerätebatterien tatsächlich ist.
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Bevor Hörgerätebatterien leer werden, geben sie einen Signalton ab und warnen den Träger. Es erklingen zwei kurze Pieptöne, die in Intervallen zu hören sind. Für den Fall, dass die Batterie nach dem Warnsignal nicht ausgetauscht wird, schaltet sich das Hörgerät nach einer gewissen Zeitspanne automatisch ab. Das intervallmäßige Piepen ist aber nicht mit einem langanhaltenden Piepen zu verwechseln, das eher als Zeichen der Rückkopplung zu werten ist.
Wie lange Hörgerätebatterien halten, ist zudem von der Aufbewahrung abhängig. Eine ordnungsgemäße Aufbewahrung sieht vor, dass die Hörgerätebatterien immer in einer trockenen und kühlen Atmosphäre gelagert werden sollten. Keinesfalls sollten die Hörgerätebatterien in einem Kühlschrank oder Gefrierfach aufbewahrt werden. Am besten werden die Batterien für Hörgeräte in einem abgedunkelten Raum aufbewahrt. Niemals sollte vor der eigentlichen Ingebrauchnahme das Siegel und die Schutzfolie entfernt werden, denn dann kann der chemische Prozess im Inneren der Hörgerätebatterien nicht mehr gestoppt werden und es kommt zur automatischen Entladung. Auch durch das nachträgliche Abkleben der Luftlöcher mit einem Klebefilm kann die Lebensdauer der Batterien nicht wieder verlängert werden.