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Hörhilfen werden oftmals von Seiten der Krankenkassen bezahlt. Voraussetzung für die Übernahme der Hörgeräte Kosten ist die medizinische Verordnung durch einen HNO-Facharzt. Eine weitere Bedingung für die Zuzahlung der Krankenkasse ist ein Hörverlust, der mindestens 30 Dezibel gegenüber dem besser hörenden Ohr betragen muss. 

Weiterhin muss ein Hörtest durchgeführt werden, bei dem der Patient weniger als 80 Prozent versteht. Die Kosten für Hörgeräte werden bei gesetzlich versicherten Patienten lediglich im Rahmen der Grundversorgung übernommen. Patienten mit einer privaten Krankenversicherung erhalten in der Regel die Kostenübernahme für Hörgeräte der Mittelklasse.

Hörgeräte Kosten: Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Die Hörgeräte-Kosten bewegen sich von ca. 500 Euro bis hin zu 2.500 Euro pro Ohr. Besonders gut ausgestattete und moderne Hörgeräte können deutlich teurer werden, so dass die Kosten pro Ohr mehrere tausend Euro betragen können. Der Zuschuss, den die gesetzlichen Krankenkassen für Hörgeräte gewährleisten, variiert dabei von Kasse zu Kasse. Ist eine beidseitige Hörgeräteversorgung notwendig, übernimmt die GKV seit dem 01. November 2013 Kosten in Höhe von rund 1.000-1.500 Euro – was einen Anstieg um ca. 40%-60% zu der Zeit davor darstellt.

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Hörgeräte Preise
Hörgeräte sind je nach Ausstattung in verschiedenen Preisstufen erhältlich

Zuzahlung der Krankenkassen beim Hörgerätekauf

Geht es um die Kostenerstattung von Hörgeräten, so kann es bisweilen zu unangenehmen Diskussionen mit der Krankenkasse kommen. In der Regel ist die Versorgung mit einem Hörgerät eine “Sachleistung”, die in vollem Umfang seitens der Krankenkasse als Kostenträger zu übernehmen ist, wenn der HNO-Facharzt ein Hörgerät verordnet hat. Im praktischen Alltag sieht die Übernahme der Kosten für Hörgeräte zuweilen anders aus. Verweigert die Krankenkasse die volle Kostenübernahme, so hat der Patient die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und eventuell den Klageweg zu bestreiten.

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Zumeist verschreiben Ärzte kein spezielles Modell: So hat der Patient die Auswahl zwischen ca. 2.000 Angeboten. Dabei ist die Preisspanne der angebotenen Hörgeräte sehr groß. Um die Abrechnung zu vereinfachen, wurden im Jahre 2005 Festbeträge seitens der Krankenkassen eingeführt. Patienten erhalten zu diesen Festbeträgen zuzahlungsfreie, aber im Funktionsumfang eingeschränkte Hörhilfen. Wünscht der Patient ein besseres Modell, so ist der Aufpreis oft aus den eigenen finanziellen Mitteln zu begleichen.

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Für Hörgeräte muss nicht unbedingt Geld gespart werden
An alle Sparfüchse: Der Kauf moderner Hörgeräte muss nicht teuer sein!

Zuzahlungen fallen allerdings nur dann an, wenn der Patient sich bewusst für ein teures Modell entscheidet, das keinen medizinischen Mehrwert bietet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Krankenkassen auch teure Hörgeräte übernehmen müssen, wenn nur mit diesem die ausreichende medizinische Versorgung garantiert ist. Die Hörgeräte-Kosten richten sich immer nach dem jeweiligen Modell und dem damit verbundenen Standard. Der Nutzer entscheidet nach der Verordnung gemeinsam mit dem Hörgeräteakustiker, welches Modell die individuellen Anforderungen erfüllt und dem Ohr optimal angepasst werden kann. Ist die passende Hörhilfe gefunden, so reicht der Patient den Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein. Diese prüft das Anliegen und entscheidet von Fall zu Fall, ob alle Kosten oder nur ein Teil des anfallenden Preises übernommen werden.